Schlichtung

Bei der Rechtsanwaltskammer München (RAK München) bin ich als Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) zugelassen. In bestimmten Fällen muss zunächst ein Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle stattfinden, bevor eine Klage zum Zivilgericht zulässig ist. Das betrifft z.B. Nachbarschaftsstreite und Beleidigungen. Näheres können Sie einem Merkblatt der RAK München entnehmen.

 

Auf der Webseite der RAK finden Sie ein Antragsformular. Das müssen Sie aber nicht verwenden. Sie können den Antrag auch von Ihrer eigenen anwaltlichen Vertretung stellen lassen.

 

Oft kommt es bei den Schlichtungsterminen zu einer Einigung. Als neutraler Schlichter unterbreite ich Vorschläge, wie die Kontrahenten ihren Konflikt beilegen können. Und das klappt durchaus.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir.